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Aktuelles

22.12.2023

SKM Fenster - Infoheft

SKM Fenster Infobrief Ausgabe Winter 2023/2024

27.03.2024

Vorsorgeberatung in Titisee

Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten in der Außenstelle Titisee, nach telef. Terminvereinbarung

31.01.2024

Downloads & Links

Programm für Ehrenamtliche 1.Halbjahr

Online-Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

Die Patientenverfügung in leichter Sprache ist für Menschen gedacht, bei denen die geistigen Kräfte bereits nachgelassen haben, ebenso für lernbehinderte oder geistig behinderte Menschen. Medizinisch schwierige Sachverhalte werden in einfacher Sprache erklärt. Wir möchten, dass diese Menschen nicht von vornherein als entscheidungsunfähig angesehen werden.

Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben die gesetzliche Aufgabe, individuelle und ganzheitliche Beratungsangebote in der letzten Lebensphase anzubieten. Mit der Patientenverfügung in leichter Sprache möchten wir diesen Prozess unterstützen, um dem oben genannten Personenkreis gerecht werden zu können. Begleitend sollte hierzu das persönliche Umfeld mit einbezogen werden wie  z.B. Angehörige, Freunde, Bevollmächtigte, Betreuer und Hausärzte. Die Aussagen, Vorstellungen und Behandlungswünsche der betroffenen Menschen werden in der Patientenverfügung festgehalten (im Abschnitt Notizen am Ende der Broschüre). Mit dieser Vorgehensweise wird gewährleistet, dem Willen der Betroffenen Gehör zu verschaffen und diesen am Ende des Lebens auch umzusetzen.

Die Übersetzung der Patientenverfügung in leichter  Sprache hat für uns die Frage aufgeworfen, ob medizinisch komplexe Sachverhalte überhaupt präzise in einfacher Sprache ausgedrückt werden können und ob sie von den Ärzten akzeptiert wird? Abschließend sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Patientenverfügung in leichter Sprache in erster Linie eine wichtige Grundlage zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens ist, auch wenn es sich hier nicht um eine rechtsverbindliche Vorlage handelt (siehe dazu auch Badische Zeitung Freiburg, 14.08.2017).

Patientenverfügung in Leichter Sprache

Projekt gefördert durch den Caritasverband in der Erzdiösese Freiburg